Rechtsprechung
BSG, 24.06.1981 - 9 BV 115/81 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wehrdienstbeschädigung - Heilfürsorge - Militärärztliche Behandlung - Unterlassen einer medizinisch indizierten Kontrolluntersuchung
Verfahrensgang
- SG Kiel, 25.03.1980 - S 9 V 110/79
- LSG Schleswig-Holstein, 16.01.1981 - L 2 V 86/80
- BSG, 24.06.1981 - 9 BV 115/81
Papierfundstellen
- MDR 1981, 1051
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 24.06.1981 - 9 BV 115/81
Die Frage, ob das Unterlassen einer Untersuchung im Rahmen einer militärärztlichen Behandlung dann nicht als 'wehrdiensteigentümlich' iS des § 81 Abs. 1 SVG zu werten sei, wenn ein Sanitätsoffizier einen Oberleutnant als Patienten nicht veranlaßt habe, sich einer weiteren klärenden Untersuchung zu unterziehen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1, § 160a Abs. 2 S 3 SGG), ist bereits grundsätzlich durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und ohne ernsthaften Widerspruch geklärt, so daß sie in ihrem wesentlichen Teil nicht mehr bedeutsam iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist (vgl BSG 1976-02-02 12/11 BA 116/75 = SozR 1500 § 160 Nr. 17). - BSG, 10.12.1975 - 9 RV 338/74
Die Kausalität der dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse, wenn es bei der …
Auszug aus BSG, 24.06.1981 - 9 BV 115/81
Dafür, daß das pflichtwidrige Unterlassen einer militärärztlichen Aufklärung im Rahmen der freien Heilfürsorge als 'wehrdiensteigentümlich' zu werten ist, ist das Rangverhältnis zwischen Sanitätsoffizier und Patient (hier: Offizier) gleichgültig (Ergänzung von BSG 1975-12-10 9 RV 338/74 = SozR 3200 § 80 Nr. 2) .
- LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10
(Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …
Insofern liegen Verhältnisse vor, die von denen des zivilen Lebens entscheidend abweichen und auf die besonderen Gegebenheiten des Wehrdienstes zurückzuführen sind, also wehrdiensteigentümlich sind (vgl. BSG, Urteile vom 10.12.1975, Az.: 9 RV 338/74, vom 24.06.1981, Az.: 9 BV 115/81, und vom 04.10.1984, Az.: 9a/9 KLV 1/81).Auch im Urteil vom 24.06.1981, Az.: 9 BV 115/81, ist das BSG weiterhin dieser Argumentation gefolgt und hat zudem darauf hingewiesen, dass wegen § 3 Vorgesetztenverordnung, der heute unverändert gilt, das Rangverhältnis zwischen Sanitätsoffizier und Patient gleichgültig ist, ein Gesichtspunkt, der im Urteil vom 12.12.1969 nicht erwähnt worden war.
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - L 11 VS 45/08
Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrpflichtiger - …
Vielmehr hätte das Unterlassen in dem Versäumnis der mit der Musterung betrauten Ärzte bestanden, den Kläger - gegebenenfalls auch mit dem gebotenen Nachdruck - auf behandlungsbedürftige Befunde hinzuweisen (vgl. BSG, Beschluss vom 24. Juni 1981 - 9 BV 115/81 - juris, wonach "sich der Staat auch zurechnen lassen [muss], daß ein Militärarzt einen Patienten pflichtwidrig nicht in der gebotenen Weise aufgeklärt hat, wodurch die Willensbildung des Patienten unzulässig beeinflußt wurde").